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Provision

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1. Gegenstand

  1. Aruna Immobilien bietet auf ihren Seiten im Internet insbesondere Immobilien und Grundstücke zum Kauf, zur Miete oder Serviceleistungen für Eigentümer an.  

  2. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Aruna Immobilien und den Kauf- und Mietinteressenten für Immobilien und Grundstücke, sowie Serviceleistungen, die auf die Internet- Plattform der Aruna Immobilien zugreifen, um sich über das dortige Angebot zu informieren. 

  3. Offerten von Immobilienanbietern können für Interessenten im Fall eines Kaufvertragsabschlusses provisionspflichtig sein. 

 

§2. Provisionsanspruch

Das Maklerunternehmen Aruna Immobilien – nachfolgend „Makler“ genannt – erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision zu. Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz, alle Werte Verstehen sich mit der derzeit gültigen MwSt. in Höhe von 19%.

Sollte Sich der Mehrwertsteuersatz verändern, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Provision gilt.

 

2.1. bei privaten Miet- und Pachtverträgen über Wohnraum, vom Vermieter bzw. Eigentümer 2,38 Monatsmieten/ Pachtmieten.
2.2 bei gewerblichen Miet- und Pachtverträgen, vom Vermieter bzw. Eigentümer 3,57 Monatsmieten bzw. Pachtmieten.
2.3 bei Verkauf von Haus- und Grundbesitz, sowie Eigentumswohnungen, vom Käufer 3,57 % in Höhe des erzielten Kaufpreises, nach Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages.
2.4 bei Verkauf von Erbbaurechten und voraussichtlichen Aufbauten, vom Käufer 3,57 % in Höhe des erzielten Kaufpreises, nach Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages.

2.5 Zu provisionspflichtiger Tätigkeit für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages sind wir berechtigt. Weitere Makler können von uns in die Bearbeitung des Auftrages eingeschaltet werden, ohne dass dem Auftraggeber dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

 

§3. Fälligkeit der Provision

3.1 Die Provision wird fällig, sobald infolge unserer Vermittlung und/oder unserer Nachweistätigkeit ein Vertrag abgeschlossen worden ist. Die Mitursächlichkeit unserer Vermittlungs- und /oder Nachweistätigkeit reicht aus. Wird ein Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt oder zu anderen Bedingungen abgeschlossen, so bleibt unser Provisionsanspruch unberührt, wenn der wirtschaftliche Erfolg des abgeschlossenen Vertrages nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

 

3.2 Unser Provisionsanspruch bleibt ebenfalls unberührt, wenn ein Vertrag über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers abgeschlossen wird oder ein Vertragsabschluss durch eine Person, die zum Auftragnehmer in dauerhafter, enger Verbindung steht, erfolgt.

 

3.3 Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

 

§4 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise von Aruna Immobilien sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung von Aruna Immobilien, die zuvor schriftlich eingeholt werden, muss an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Aruna Immobilien die vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

§5 Haftung

5.1 Aruna Immobilien haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Aruna Immobilien ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Aruna Immobilien in demselben Umfang.

5.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (5.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

5.3 Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. 

Wir vergewissern, dass diese Inhalte so exakt wie möglich erstellt werden. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. 

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. 

Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

 

§6 Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

 

§7 Urheberrecht

Die erstellten Inhalte und Werke (Fotos, Graphiken, Pläne, Skizzen usw.) dieser Seiten unterliegen dem Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma Aruna Immobilien. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Inhalte Dritter werden als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. 

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§8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

§9 Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit dem Maklervertrag in Verbindung stehen ist der Sitz des Maklers, soweit der Kunde/Auftraggeber Vollkaufmann ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

 

 

Stand: März 2022

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